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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naturaktiv AG

    • Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • Sämtliche Verkäufe und Lieferungen stützen sich auf die zum besagten Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
    • Lieferungen werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen der Post oder einem entsprechenden Paket- oder Lieferdienst übergeben. Sollten wir einen Artikel nicht an Lager haben, teilen wir das dem Kunden so rasch als möglich mit. Dem Kunden ist es in einem solchen Fall freigestellt, ob er diesen Artikel zu einem späteren Zeitpunkt beziehen will oder ob er auf Kauf dieses Artikels verzichten will.
    • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer.
    • Lieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung oder per Bezahlung mit Debitkarten (Post und Maestro), Kreditkarten (VISA, MasterCard und American) und Twint
    • Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
    • Es gelten die Garantiebestimmungen und -leistungen der jeweiligen Hersteller.
    • Beanstandungen wegen Mängel, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen ab Empfangsdatum schriftlich zu melden.
    • Bis zur vollständigen Zahlung des Kauf- und Portopreises bleibt die Ware Eigentum von NaturAktiv AG. Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.
    • Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen, Texten, verspäteter oder unterbliebener Lieferung bleiben ausgeschlossen. Es gelten die Preislisten der jeweiligen Hersteller.
    • Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer. Es werden die nötigen Frachtkosten für das entsprechende Produkt und die Verpackungskosten berechnet. Es gelten die aktuellen Post- oder Frachtkosten des entsprechenden Paket- oder Lieferdienstes. Alle Postsendungen werden „Signature“ verschickt.
    • Die Kosten für allfällige Exportbewilligungen sind in den aufgeführten Verkaufspreisen nicht enthalten. Diese werden separat in Rechnung gestellt.
    • Rücksendungen müssen spätestens 10 Tage nach Erhalt der Sendung erfolgt sein. Rücksendungen ohne vorheriges Einverständnis von NaturAktiv AG oder solche die verspätet eintreffen, werden nicht angenommen. Die Kosten der Rücksendungen trägt der Kunde.
    • Die Angebote im Internet begründen keinen Anspruch auf Lieferung.
    • Bei bewilligungspflichtigen Artikeln ist das Vorliegen der entsprechenden Dokumente (WES-ZSA-Ausnahme-Bewilligung als Original) Voraussetzung für die Kaufabwicklung.
    • Zur Aufbewahrung deponierte Sachwerte (Waffen, Munition, Zubehör etc.) werden nach 5 Jahren (ab letzten Kontakt) zu marktüblichen Konditionen verwertet. Der Verkaufserlös tritt an Stelle der Sache und fällt der Fa. NaturAktiv AG anheim.
    • Werkstattaufträge welche nach 5 Jahren nicht abgeholt sind (ab letzten Kontakt), werden zu marktüblichen Konditionen verwertet. Der Verkaufserlös tritt an Stelle der Sache und fällt der Fa. NaturAktiv AG zu.
    • Bei Aufträgen zum Börsenverkauf erstreckt sich der Auftrag auf eine Frist von 2 Jahren, danach kann dieser im gegenseitigen Einverständnis abermals um 2 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf dieser Dauer erfolgt die Rückgabe der Ware an den Eigentümer. Kann dieser mit zumutbaren Aufwand nicht mehr ermittelt werden, wird der Verkaufsgegenstand nach 5 Jahren (ab Datum des Börsenauftrags) zu marktüblichen Konditionen verwertet. Der Erlös tritt an Stelle der Sache und fällt der NaturAktiv AG zu.
    • Rückzahlungen von Reservationsgebühren werden abzüglich einer Umtriebsentschädigung von 10% (auf den Verkaufspreis der Ware) zurückerstattet. Die Gebühr kann mit einer allfälligen Anzahlung verrechnet werden.
    • Reservierte Waren können ohne weitere Kontaktaufnahme seitens NaturAktiv AG nach einer Dauer von 6 Monaten (ab Reservationsdatum) wieder in den ordentlichen Verkauf überführt werden.
    • Bei einem Einkauf im Geschäft mit Hinterlegung der E-Mail-Adresse wird automatisch ein passives Online-Konto angelegt. Durch die Online-Registrierung hat man danach die Möglichkeit sämtliche Einkäufe auch Online nach zu verfolgen.
    • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist Winterthur.

    Pfungen, Oktober 2024


      Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raumschiessanlage (RSA)

    • Die Raumschiessanlage (RSA) ist eine auf privat rechtlicher Grundlage betriebene Schiessanlage. 
    • Die RSA ist ein Dienstleistungsangebot der NaturAktiv AG mit Sitz in Pfungen. 

    • Gebäude, Anlagen und Einrichtungen aller Art sind mit grösster Sorgfalt zu benützen. Beschädigungen und ihre Verursacher sind der NaturAktiv AG unverzüglich zu melden. Aufwendungen zur Schadenbehebungen werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Grobfahrlässigkeit und / oder mutwillige Beschädigungen können zum Ausschluss führen.  Die Benutzer haften für verursachte Schäden nach Massgabe der einschlägigen Vorschriften. 

    • Die Benutzer müssen über eine Privat-Haftpflichtversicherung, mit minimaler Versicherungssumme von sFr. 5 Mio, verfügen. Diese Bestimmung gilt auch für Vereine. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Präsident vom jeweiligen Verein. NaturAktiv AG lehnt aus dem Betrieb der RSA jegliche Haftung am Eigentum Dritter ab. Für die Benutzung der Schiessanlage werden jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Betreiber ausgeschlossen Registrierung / Bedingungen Bei der Registrierung muss ein gültiger Personalausweis (ID, Pass, CH-Aufenthaltsbewilligung) vorgelegt werden. Zudem werden die amtlichen Dokumente wie Strafregisterauszug, WES oder ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Diese Dokumente dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen stets aktuell sein, ansonsten bleibt der Zugang zur Raumschiessanlage verwehrt. Von Sicherheitsfirmen wird ein aktueller HR-Auszug benötigt. Einweisung Vor der ersten Benützung der Raumschiessanlage wird eine Einweisung durchgeführt. Diese Einweisung ist kostenlos und wird wenn möglich vor der effektiven Reservation durchgeführt. Ziel ist es die Anlage kennen zu lernen und die Waffenhandhabung zu überprüfen. Sollten Zweifel über einen sicheren Umgang mit Schusswaffen aufkommen, behält sich der Betreiber das Recht vor, selbstständiges Schiessen zu untersagen und einen Grundkurs vorauszusetzen.   

    • Die gesamte Raumschiessanlage (RSA) und deren Zugang ist videoüberwacht. Sicherheitsbestimmungen Die beigefügten Sicherheitsbestimmungen gelten als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

    • Die Raumschiessanlage steht Personen zur Verfügung welche das 18. Altersjahr erreicht haben. Personen unter dem 18. Altersjahr dürfen nur in Begleitung eines Elternteils die RSA betreten. Für das Schiessen von unter 18-jährigen Schützen muss die ganze Raumschiessanlage reserviert werden. Die Verantwortung liegt beim Elternteil.  

    • Gäste können die RSA während den Geschäftsöffnungszeiten reservieren und nutz Member können Reservationen während der Geschäftsöffnungszeiten telefonisch oder rund um die Uhr elektronisch reservieren. Ihnen steht die RSA über die gesamte Betriebszeit zur Verfügung. Mitnehmen von Gästen ohne Registrierung Grundsätzlich sind alle Nutzer der Raumschiessanlage bei uns registriert. Ein Mitnehmen von Gästen ohne Registrierung ist nur erlaubt, sofern die ganze Raumschiessanlage reserviert wird.  

    • Member haben eine persönliche Member Card. Dieser Batch ermöglicht dem Benutzer den selbstständigen Zugang zur Raumschiessanlage. Die Member Card wird beim erstmaligen Check-In ausgestellt. Die Member Card ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Für die Member Card ist ein Depot zu hinterlegen.  

    • Die Nutzung der Anlage ist für Benutzer aus Ländern, welche in der Waffenverordnung vom Erwerb von Waffen ausgeschlossen sind, untersagt. Art 7 WG und Art. 12 WV, Hinderungsgründe WG Art. 8 Abs 2. Ausschluss Benutzer, welche gegen die AGB und Sicherheitsbestimmungen der Anlage verstossen und/oder Schäden verursachen, können ohne Rückvergütung bezahlter Vorleistungen, von der Benutzung der Raumschiessanlage ausgeschlossen werden. Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, Personen von der Schiessanlage zu verweisen oder abzulehnen. Dies kann ohne Angabe von weiteren Gründen geschehen. 

    • In der gesamten Raumschiessanlage und deren Nebenräume ist das Rauchen strikte untersagt Alkohol und Drogen Die Konsumation jeglicher Art von Suchtmittel ist strikte verboten. Es ist untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sich der Schütze selber oder andere gefährden könnte. 

    • Hülsen und die während des Schiessens angefallenen Reststoffe sind nach dem Schiessen in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen. Die Reinigung hat innerhalb der Schiesszeit zu erfolgen, so dass der nächste Schütze pünktlich und ungestört starten kann. Bild-/ Tonaufnahmen Sind in der gesamten Raumschiessanlage nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung der NaturAktiv AG erlaubt. 

    •  Sollte ein Schiesstermin aus technischen Gründen, oder durch höhere Gewalt, abgesagt werden müssen, erhalten die Kunden Realersatz. Betriebszeiten täglich von 09:00 bis 22:00 Uhr.

    Pfungen, März 2025


    Sicherheitsbestimmungen Raumschiessanlage (RSA)

    • Diese Sicherheitsbestimmungen gelten als integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s). Es gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Umgang von Feuerwaffen vom Bund und SSV.
    • Waffen sind – bis sich der Waffenträger vom Gegenteil überzeugt hat - stets als geladen zu betrachten. Die Waffe nie auf ein Ziel richten, welches der Schütze nicht treffen will. Jeder Schuss muss vom Schützen verantwortet werden. Die Waffe darf einzig in Richtung vom Kugelfang gerichtet werden. Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, bleibt der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels. Der unkontrollierte Schnellschuss ist verboten. Waffen dürfen nur mit offenem Verschluss und entferntem Magazin auf der Ladebank deponiert werden Gehörschutz / Schutzbrille Das Tragen vom Gehörschutz in der Raumschiessanlage ist Pflicht. Die Verwendung einer Schutzbrille wird empfohlen. 

    • Erlaubte Waffen sind Hand- und Faustfeuerwaffen (keine Schrotwaffen).

    • Erlaubte Kaliber sind alle Faustfeuerwaffenkaliber bis 7000 Joules, Gewehrkugeln bis .458 Winchester.

    • Verbotene Waffen sind  Seriefeuerwaffen, Vorderlader und Schrotwaffen (WG Art. 5a) Verbotene Munition Flintenlaufgeschosse, Schrot, Leuchtspur, Brandgeschosse, Stahl- und panzerbrechende Geschosse, Schwarzpulver (WV Art. 26).

    • Holster Sind erlaubt sofern die Waffe in Richtung Kugelfang gezogen wird – «über’s Kreuz ziehen» ist einzig bei Miete der gesamten RSA erlaubt Schwarzpulver verboten.

    • Mit einem Schalldämpfer darf geschossen werden, sofern dem Betreiber die offizielle Bewilligung vorliegt und die Nutzung erlaubt wurden.

    • Waffen dürfen einzig auf der Ladebank oder auf dem mobilen Ladewagen geladen werden. Unmittelbar nach dem Schiessen ist eine vorschriftsgemässe Entladung mit korrekter Entladekontrolle durchzuführen. Ziele Als Ziele dürfen einzig Papier-/Kartonscheiben verwendet werden Distanzen Grundsätzlich wird von der Ladebank aus auf 15 oder 25 Meter geschossen. Kürzer als 15 Meter kann geschossen werden - wenn vom gleichen Schützen - alle Bahnen gemietet sind. Die Minimaldistanz ist mit einer roten Linie markiert. Diese darf zum Schiessen nicht unterschritten werden.

    • Reinigungen dürfen nur in der dafür bestimmten Putznische ausgeführt werden.

    • Waffen müssen für den Transport entladen sein. Innerhalb der Raumschiessanlage dürfen Waffen einzig mit offenem Verschluss transportiert werden (WG Art. 28).

    • Waffen, welche nicht handhabungssicher sind – z.B. nicht entladen werden können – dürfen einzig nach Anweisung eines Mitarbeiters der NaturAktiv AG gehandhabt und transportiert werden.

    Pfungen, März 2025

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