- Die Raumschiessanlage (RSA) ist eine auf privat rechtlicher Grundlage betriebene Schiessanlage.
Die RSA ist ein Dienstleistungsangebot der NaturAktiv AG mit Sitz in Pfungen.
Gebäude, Anlagen und Einrichtungen aller Art sind mit grösster Sorgfalt zu benützen. Beschädigungen und ihre Verursacher sind der NaturAktiv AG unverzüglich zu melden. Aufwendungen zur Schadenbehebungen werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Grobfahrlässigkeit und / oder mutwillige Beschädigungen können zum Ausschluss führen.
Die Benutzer haften für verursachte Schäden nach Massgabe der einschlägigen Vorschriften.
Die Benutzer müssen über eine Privat-Haftpflichtversicherung, mit minimaler Versicherungssumme von sFr. 5 Mio, verfügen. Diese Bestimmung gilt auch für Vereine. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Präsident vom jeweiligen Verein. NaturAktiv AG lehnt aus dem Betrieb der RSA jegliche Haftung am Eigentum Dritter ab. Für die Benutzung der Schiessanlage werden jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Betreiber ausgeschlossen Registrierung / Bedingungen Bei der Registrierung muss ein gültiger Personalausweis (ID, Pass, CH-Aufenthaltsbewilligung) vorgelegt werden. Zudem werden die amtlichen Dokumente wie Strafregisterauszug, WES oder ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Diese Dokumente dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen stets aktuell sein, ansonsten bleibt der Zugang zur Raumschiessanlage verwehrt. Von Sicherheitsfirmen wird ein aktueller HR-Auszug benötigt. Einweisung Vor der ersten Benützung der Raumschiessanlage wird eine Einweisung durchgeführt. Diese Einweisung ist kostenlos und wird wenn möglich vor der effektiven Reservation durchgeführt. Ziel ist es die Anlage kennen zu lernen und die Waffenhandhabung zu überprüfen. Sollten Zweifel über einen sicheren Umgang mit Schusswaffen aufkommen, behält sich der Betreiber das Recht vor, selbstständiges Schiessen zu untersagen und einen Grundkurs vorauszusetzen.
Die gesamte Raumschiessanlage (RSA) und deren Zugang ist videoüberwacht. Sicherheitsbestimmungen Die beigefügten Sicherheitsbestimmungen gelten als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Raumschiessanlage steht Personen zur Verfügung welche das 18. Altersjahr erreicht haben. Personen unter dem 18. Altersjahr dürfen nur in Begleitung eines Elternteils die RSA betreten. Für das Schiessen von unter 18-jährigen Schützen muss die ganze Raumschiessanlage reserviert werden. Die Verantwortung liegt beim Elternteil.
Gäste können die RSA während den Geschäftsöffnungszeiten reservieren und nutz
Member können Reservationen während der Geschäftsöffnungszeiten telefonisch oder rund um die Uhr elektronisch reservieren. Ihnen steht die RSA über die gesamte Betriebszeit zur Verfügung. Mitnehmen von Gästen ohne Registrierung Grundsätzlich sind alle Nutzer der Raumschiessanlage bei uns registriert. Ein Mitnehmen von Gästen ohne Registrierung ist nur erlaubt, sofern die ganze Raumschiessanlage reserviert wird.
Member haben eine persönliche Member Card. Dieser Batch ermöglicht dem Benutzer den selbstständigen Zugang zur Raumschiessanlage. Die Member Card wird beim erstmaligen Check-In ausgestellt. Die Member Card ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Für die Member Card ist ein Depot zu hinterlegen.
Die Nutzung der Anlage ist für Benutzer aus Ländern, welche in der Waffenverordnung vom Erwerb von Waffen ausgeschlossen sind, untersagt. Art 7 WG und Art. 12 WV, Hinderungsgründe WG Art. 8 Abs 2. Ausschluss Benutzer, welche gegen die AGB und Sicherheitsbestimmungen der Anlage verstossen und/oder Schäden verursachen, können ohne Rückvergütung bezahlter Vorleistungen, von der Benutzung der Raumschiessanlage ausgeschlossen werden. Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, Personen von der Schiessanlage zu verweisen oder abzulehnen. Dies kann ohne Angabe von weiteren Gründen geschehen.
In der gesamten Raumschiessanlage und deren Nebenräume ist das Rauchen strikte untersagt Alkohol und Drogen Die Konsumation jeglicher Art von Suchtmittel ist strikte verboten. Es ist untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sich der Schütze selber oder andere gefährden könnte.
Hülsen und die während des Schiessens angefallenen Reststoffe sind nach dem Schiessen in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen. Die Reinigung hat innerhalb der Schiesszeit zu erfolgen, so dass der nächste Schütze pünktlich und ungestört starten kann. Bild-/ Tonaufnahmen Sind in der gesamten Raumschiessanlage nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung der NaturAktiv AG erlaubt.
Sollte ein Schiesstermin aus technischen Gründen, oder durch höhere Gewalt, abgesagt werden müssen, erhalten die Kunden Realersatz. Betriebszeiten täglich von 09:00 bis 22:00 Uhr.